Über Griechenlandabc

Griechenland Einreise | Corona Virus 2024

Reisen in Zeiten des Coronavirus

Liebe Kunden,
sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie die Bedingungen für Ihre Griechenland Einreise 2024.

Vorbemerkung: Bei unseren individuellen Reisen wie Inselhüpfen, Rundreisen und weiteren Reisekombinationen (z.B. Mitsegeln & Inselhüpfen bei einer Reise) sowie Einzelleistungen, wie Buchungen von Ferienunterkünften, erstellen wir die Hotelpreise unsere Reiseangebote ausschließlich aus flexiblen Preisen, die aus pandemischen Gründen, und damit natürlich auch bei Reisewarnungen, mindestens 30, oft sogar bis 7 Tage vor Abreise kostenfrei umgebucht bzw. storniert werden können.

Wenn Sie selbst auf unserer Homepage eine Vorauswahl der Hotels vornehmen, dann sollten Sie bitte auch flexible Tarife übernehmen. Sollten Sie eine Anfrage mit „Non Refundable“ gewählt haben, sollten Sie über eine gültige Reiserücktrittskostenversicherung verfügen oder zeitnah nach der Buchung abschließen. Nehmen wir eine Koordinierung Ihrer Auswahl vor, werden wir Sie darauf hinweisen.

Beachten Sie bitte auch zusätzlich die Informationen aus
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/griechenlandsicherheit/211534


Einreisebedingungen – Die aktuelle finden Sie auf travel.gov.gr Hier die einleitenden Informationen 

„Reisende, die Griechenland besuchen, müssen nicht mehr das Passenger Locator Form (PLF) ausfüllen.
Darüber hinaus müssen alle Reisenden, die nach Griechenland einreisen, unabhängig von ihrem Herkunftsland, solange die epidemiologischen Daten dies zulassen, keine gültige Impf- oder Genesungsbescheinigung über COVID-19 oder einen Nachweis über ein negatives Testergebnis einer SARS-CoV-2-Infektion (PCR- oder Antigen-Schnelltest) vorlegen.
Es bleibt jedoch ein vereinfachtes PLF in Kraft, dessen Ausfüllen OPTIONAL ist, um dem Reisenden / der Familie die Ausstellung einer EU-Bescheinigung über ein negatives oder positives COVID-19-Testergebnis zu ermöglichen.
Reisende, die sich entscheiden, das vereinfachte Formular auszufüllen, erhalten das PLF mit ihrem eindeutigen QR-Code (Quick Response) per E-Mail (der QR-Code wird in einem Link in der E-Mail bereitgestellt).
Das PLF ist auch in der Visit Greece App und unter travel.gov.gr zu finden. Es wird dringend empfohlen, dass alle Besucher die Visit Greece-App (DSGVO-konform) vor ihrer Ankunft in Griechenland kostenlos herunterladen.“

Quelle: travel.gov.gr

Um bei Ihrer Griechenland Einreise die Corona gemäße Verordnungen einzuhalten, sollten Sie die hier aufgeführten Hinweise sorgfältig lesen und vor Ort beachten. Die Einreise nach Griechenland während der Epidemie ist nur möglich, wenn bis spätestens 24 Stunden zuvor eine Registrierung auf der Internetseite der griechischen Zivilschutzbehörde: https://travel.gov.gr/#/ stattgefunden hat. Der Antragsteller bekommt hierzu einen Barcode per E-Mail oder Smartphone, der bei Einreise vorzuweisen ist. Bitte beachten Sie, dass jede erwachsene Person sich separat registrieren muss.

  • Bei Ankunft in Griechenland werden selektiv kostenlose Corona-Tests durchgeführt
  • Die Online-Registrierung beinhaltet unter anderem:
    Flugnummer, Name, Heimatadresse, Ausweisnummer, Alter, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Rei-
    senden. Daneben ist die Angabe von Kontaktpersonen sowie die Anschrift, unter der man in Griechenland
    innerhalb der nächsten 14 Tage zu erreichen ist, vorzunehmen.

————- Ältere Einträge über Griechenland Einreisen Bedingungen

Uns, als Spezialveranstalter für Griechenland Reisen und Urlaub in Griechenland liegt es besonders am Herzen, unseren Gästen auch in Corona-Zeiten eine möglichst sichere und unbeschwerte Reise zu ermöglichen und Sie stets über die neuesten Bestimmungen und Vorschriften zu informieren. Verständlicherweise muss mit einigen Einschränkungen gerechnet werden. Deshalb haben wir im Folgenden die wichtigsten Informationen für Ihre Griechenlandreise zusammengefasst.

Wie in den meisten europäischen Ländern werden auch in Griechenland die Beschränkungen zeitweise gelockert, aber die allgemeinen Verhaltens- und Abstandsregeln, wie beispielsweise das Tragen einer Mund-Nasen-Maske bleiben einstweilen weiterhin bestehen. Sollte sich die Lage bezüglich COVID-19 lokal ändern, kann es kurzfristig zu strengeren Maßnahmen kommen.

Weitere Hinweise über Corona in Griechenland

Stand aus vergangenen Coronazeiten 2021/2022, die im Falle einer neuen Infektionswelle wieder eingeführt werden könnten

Am Abflughafen

  • Sowohl für Griechenland Einreisen de als auch für das Flughafenpersonal gilt im Flughafen die Maskenpflicht
  • Besonders an den Check-in-Schaltern sowie beim Security Screening wird auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand sowie eine regelmäßige Desinfektion geachtet
  • Es wird empfohlen, den Online Check-in zu nutzen

Im Flugzeug

  • Insbesondere beim Ein- und Aussteigen ist die Einhaltung eines angemessenen Sicherheitsabstandes (mind. 1,5m) zu beachten
  • An Bord herrscht während des gesamten Fluges Maskenpflicht
  • Passagiere erhalten ein Hygiene-Merkblatt und eine Passagierlokalisierungskarte (PLC), welche vor der Landung auszufüllen sind
  • Essens- und Getränkeservice sind in reduzierter Form vorhanden
  • Die Crew achtet während des Fluges auf die Einhaltung der Abstands- und Hygienebestimmungen
  • Es werden Desinfektionsmittel an Bord bereitgehalten

Ankunft am Zielflughafen und Transfer

  • Vor allem an den Gepäckbändern sind strenge Abstandsregeln einzuhalten, wodurch es zu Verzögerungen bei der Gepäckausgabe kommen kann
  • Sowohl am Flughafen als auch während des Transfers, sind die vorgegebenen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten

Fähren

  • Der reguläre Fährverkehr zu den griechischen Inseln bleibt wie gewohnt. Zur Wahrung des vorgeschriebenen Sicherheitsabstands ist das allerdings nur mit einer begrenzten Anzahl an Passagieren möglich, unter Wahrung von verschiedenen Schutzmaßnahmen wie z.B. das Ausfüllen und Unterschreiben eines Fragebogens betreffend den eigenen Gesundheitszustand bei Einstieg, oder stichprobenartiges Messens der Temperatur der Passagiere vor Fahrtantritt usw.
  • Die Verwendung eines Mund-Nasen-Schutzes ist während der gesamten Dauer des Aufenthaltes an Bord Pflicht. Die Fähren werden nach Abschluss jeder Seeroute desinfiziert.

Hotels/Unterkünfte

Zum Schutz der Hotelgäste und -Mitarbeiter herrschen aufgrund der aktuellen Lage auch in den Unterkünften strenge Abstands- und Hygieneregeln, weshalb es im Hotelbetrieb derzeit zu Einschränkungen kommen kann.

Möglich ist das nach derzeitigem Stand insbesondere für folgende Bereiche:

  • Spa-, Wellness- und Fitnessbereiche sowie Animations-, Sport- und Unterhaltungsprogramme, Mini- und Kinderclubs stehen nur teilweise zur Verfügung oder können auch ganz geschlossen sein
  • Möglich ist auch, dass entgegen der Hotelbeschreibung in einigen Hotels kein Buffet angeboten wird. Um die Abstandsregelungen zu bewahren, können eventuell nicht alle Tische besetzt werden. Die Öffnungszeiten der Restaurants wurden daher verlängert. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, obliegt die Organisation eventueller Tischzeiten dem Hotelmanagement
  • Am Poolbereich und an den Hotel-Stränden kann es, zur Einhaltung des Sicherheitsabstandes, weniger Liegen geben
  • Selbstverständlich werden vor Bezug alle Zimmer gründlich gereinigt und desinfiziert

Das Hotelpersonal ist umfassend geschult und hält sich strikt an die Hygienevorschriften, um den Gästen unbeschwerte Urlaubstage zu ermöglichen. Die Leistungs- und Serviceangebote können sich aufgrund der örtlichen Gegebenheiten kurzfristig ändern.

Strände

Für die Nutzung der öffentlichen sowie der Hotelstrände und organisierten Strandclubs hat Griechenland Corona bedingt ebenfalls einen detaillierten Maßnahmenkatalog bezüglich der Abstands- und Hygieneregelungen erarbeitet. Dieser beinhaltet unter anderem folgende Punkte:

  • In Strandclubs werden Eingangs-/Ausgangszählungen durchgeführt
  • Zwischen den einzelnen Sonnenschirmen muss ein Mindestabstand eingehalten werden
  • Unter einem Sonnenschirm dürfen sich höchstens zwei Sonnenliegen befinden. Dies gilt nicht für Familien mit Kindern
  • Das Auflegen eines Bade-/Handtuchs auf Sonnenliegen ist obligatorisch und liegt in der Verantwortung des Gastes. Sonnenliegen werden nach jedem Gebrauch durch das Strandpersonal desinfiziert
  • Mannschaftssportarten wie Beachvolleyball und bestimmte Wassersportarten, die mit engem Kontakt verbunden sind, können nach örtlichen Gegebenheiten auch vorerst verboten sein
  • Alkohol darf an Strandbars verkauft werden; zur Vermeidung von dichten Ansammlungen werden die Gäste dazu angehalten, ihre Getränke nicht im unmittelbaren Bereich der Bar zu konsumieren
  • Aus ähnlicher Sorge ist es vorerst Strandbars und Cafés noch nicht gestattet, Partys und ähnliche Veranstaltungen abzuhalten.

Sehenswürdigkeiten und Museen

Auch Sehenswürdigkeiten und Museen unterliegen den Verordnungen nach Gegebenheit. Um die Abstandsregelungen einhalten zu können, ist die Anzahl der Besucher begrenzt. Archäologische Stätten bieten deshalb im Sommer verlängerte Öffnungszeiten (08: 00-20: 00 Uhr) an.

Das öffentliche Leben in Griechenland

In Griechenland findet das Leben vor allem im Sommer hauptsächlich im Freien statt. Restaurants, Tavernen und Bars sind in Griechenland wieder geöffnet, Geschäfte und Boutiquen können wieder besucht werden, Live-Auftritte und Veranstaltungen ab dem 1. Juli wieder stattfinden zu lassen – dies jedoch stets auch unter Einhaltung von Abstands- und Hygienevorschriften.

Gleiches gilt für die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, wie Taxi und Bussen.

Allgemeine Hinweise

Selbstverständlich sind auch unsere Partner vor Ort daran gehalten, jederzeit auf die Wahrung von Abstands-und Hygienevorschriften zu achten. Um die persönliche Betreuung nicht unter diesen Hygienevorkehrungen leiden  zu lassen sind sie besonders angewiesen, den telefonischen Kontakt zu den Gästen so intensiv wie nötig zu gestalten.
Zu beachten ist, dass trotz aller von den Behörden gründlich ausgearbeiteten Sicherheits- und Hygienevorschriften, diese je nach Bedarf jederzeit geändert werden können.

Wir stehen Ihnen selbstverständlich weiterhin auch telefonisch zur Verfügung. Werktäglich von 10:00 bis 13:30 und 15:00 bis 18:30 Uhr.

Wir bedanken uns für Ihr großes Verständnis und ganz besonders für Ihre Geduld. Denn Buchungen, die innerhalb von 5 Monaten eingebucht wurden, können wir nicht in nur wenigen Wochen rückabwickeln.

Griechenland Verordnungen während der Corona Epidemie

Genau wie Sie, müssen überall auf der Welt Reisende aufgrund des Coronavirus ihre geplanten Reisen zunächst auf Eis legen. Oder Sie machen sich Gedanken über die noch bevorstehenden Reisen. Zur Zeit finden Sie hier noch die Verordnungen und Hinweise aus dem Jahr 2020

Um sich bei Reisen für 2022 nach Griechenland Corona gemäß einzustellen, werden hier die Hinweise erneut wieder ab Januar 2022 aktualisiert:

A - Findet meine Reise überhaupt statt?

Seit Anfang Juli bieten viele Leistungsträger ihre Dienste wieder an. Fluggesellschaften, Hotels und alle touristischen Akteure haben dabei strenge EU Auflagen zu erfüllen. Diese EU Auflagen sind selbstverständlich auch an Sie und an uns gerichtet und müssen strikt als Vorgaben eingehalten werden.

B - Kann ich ohne Umbuchungskosten meine bereits gebuchte Reise mit Abflug ab 15.06.2020 verschieben?

Kostenlose Umbuchungen aus Kulanz sind nicht möglich. Es gelten die in den AGB’s vereinbarten Stornierungsbedingungen. 

C - Wann kann ich von der Reise ohne Stornokosten zurück treten?

Erst nach einer offiziellen Reisewarnung (DE und/oder GR) oder Absagen durch Reiseveranstalter, Airlines und Hotels.

Allgemein gilt: Sollte keine offizielle Reisewarnung des auswärtigen Amtes oder ein Einreiseverbot aus Griechenland vorliegen, können alle Leistungsträger für Griechenland Reisen Stornogebühren laut ihren AGB‘s verlangen. Diese beträgt bei üblichen Pauschalreisen bis 30 Tage vor Abreise 20%. Flugreisen mit Linienflüge (z.B. LHA3LX) können davon abweisen.

Bei offizieller Reisewarnung: Wir werden per Mail Kontakt mit Ihnen aufnehmen. Sie brauchen uns nicht zu benachrichtigen. 

D - Wie ist die Situation in Griechenland?

Stand 13.08.2020
Auf dem Festland und sind, vermehrt im Norden des Landes,  derzeit 233 von den insgesamt 262 infizierten Personen während auf den vielen Inseln 29 infizierte weilen. Von den 29 befinden sich auf den Kykladen lediglich 3 Personen.

Quelle: Griechische Tageszeitung protothema.gr

Lesen Sie hier den aktuellen Bericht

E - Gutscheine bei einer Flug- und Reiseannullierung akzeptieren?

Die Regierung in Deutschland hinkt ein wenig hinterher, wie sie auf die EU-Vorschläge ein Gesetz gestalten soll. Bis dahin können Kunden abgesagter Reisen selbst entscheiden, ob Sie einen Reisegutschein (übrigens habe ich zu Ihrem Schutz dafür eine Insolvenzversicherung abgeschlossen) erhalten oder sich die angezahlten Reiseleistungen auszahlen lassen.

Durch den Sicherungsschein, der Ihnen bei der Buchungsbestätigung schon zugestellt / bzw. in Ihre Buchungsportal „tourmix“ hochgeladen wurde, ist Ihre Anzahlung bei mir abgesichert. Das nur, wenn Sie sich für einen Reisegutschein entscheiden.
Bei den individuellen Bausteinreisen ist jede Buchung, auf Grund der unterschiedlichen Leistungsträger, von mir einzeln zu prüfen. Selbstverständlich können Sie sich darauf verlassen, von uns bestmöglich beraten zu werden. Nicht zuletzt gilt: Jede Krise ist irgendwann vorbei und Reisen können wieder stattfinden. 

Aber Vorsicht:
Falls der Flug & Hotel sowie weitere Leistungen seitens des Passagiers aufgrund der aktuellen Lage noch vor einer Reisewarnung storniert wird, haben Reisende keinen Anspruch auf eine Erstattung gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung. Leider aber setzen die Airlines dieses noch nicht um.

F - Hilft mir eine Reiseversicherung?
Wann der Versicherungsschutz greift

Für gewöhnlich kann bei Pauschalreisen bis 30 Tage vor Abreise eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden.

Grundsätzlich greift eine Reiserücktrittsversicherung in folgenden Fällen:

– Todesfall oder Tod eines nahen Angehörigen
– Schwere kurzfristige Erkrankung, wie bspw. Covid-19-Infizierung (belegbar durch ärztliches Attest)
– Behördlich angeordnete Einreiseverbote
– Unfälle mit schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen
– Schwangerschaft bzw. Schwangerschaftskomplikationen
– Unerwarteter Jobverlust aus betriebsbedingten Gründen
– Impf-Unverträglichkeiten mit gesundheitlichen Auswirkungen
– Gravierende Sachschäden an Hab und Gut (z. B. Wohnungsbrand)
– Gerichtliche Vorladung

Bitte prüfen Sie auch Ihre Kreditkarten ob und wenn ja, welche Reiseversicherungen darin inkludiert sind

Wann der Versicherungsschutz nicht greift

Es gibt allerdings auch Fälle, in denen die Reiserücktrittsversicherung nicht greift. Dazu zählen folgende Ereignisse:

– Angst vor einer Erkrankung / Ansteckung (bspw. Coronavirus)
– Maßnahmen der Staatsgewalt / höhere Gewalt (bspw. angeordnete Quarantäne)
– Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes
– Einschränkungen durch Sicherheitsmaßnahmen am Urlaubsort
– Stornierung des Reiseanbieters aufgrund des Coronavirus

Bleibt festzuhalten: Bei nach nachweislicher Infektion mit dem Coronavirus greift der Schutz einer Reiserücktrittsversicherung und die Stornokosten werden vom Versicherer vollumfänglich erstattet. In vielen weiteren aufgeführten Fällen sollten Sie allerdings Rücksprache mit Ihrem Versicherer halten und etwaige Klauseln zu Pandemien in Ihrer Police überprüfen.

Persönliche Erklärung

Im Juni 2019 habe ich mit meinem Team die Vorbereitungen für die Reisen im Jahr 2020 gestartet.

Griechenland Reisen mit QualitätAls kleines Unternehmen für individuelle Griechenland Reisen kooperieren wir seit Neustem mit „green check-in“ und haben im Januar und Februar noch einmal erneut in die Technik investiert. Mit „Tourmix“ ist uns dadurch eine außergewöhnliche Angebots- und Buchungsdarstellung gelungen. Hier wird Ihre gebuchte Tour mit allen Details und Informationen bunt und kundenorientiert dargestellt. Wir können darin Möglichkeiten nutzen, Ihnen kostenfreie Reiseführer und während Ihrer Reise für Sie wichtige oder nützliche Informationen hochzuladen.

Sie haben aber auch sicher gemerkt, wie sehr ich und meine Mitarbeiterinnen während der Buchungszeit auf jedes Detail geachtet und versucht haben, möglichst viele Ihrer Wünsche in den Touren zu integrieren. In einigen Fällen waren die von mir geleisteten Vorauszahlungen höher als üblich, da Fluggesellschaften und z.T. auch Hotels Buchung sonst nicht akzeptiert hätten. Das ist so durchaus Gesetzeskonform und in der Reisebranche üblich.

Mein Team und ich stehen Ihnen in diesen turbulenten Wochen wie gewohnt stets zur Seite. Bitte geben Sie uns die dafür notwendige Zeit, Ihr Anliegen zu bearbeiten und Ihr Verständnis, dass wir sehr oft an die Vorgaben der Politik und der Leistungsträger gebunden sind.

Ihr Wohlergehen und Ihre Sicherheit sind mir, nicht nur allein bei der Planung & Durchführung der Reisen, sehr wichtig.

an Sie und selbstverständlich auch an alle unermüdlichen Mitmenschen, auf die wir uns jetzt verlassen können.

Dimitrios Zachos & Team Griechenland Reisen

Quellen: Zeit online | Travelbook | Auswärtiges Amt | Passengers Friend